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Die Renovierung ist oftmals das große leidige Thema, das den Umzug unnötig verkompliziert. Setzen Sie daher einen Vertrag mit Umzugshelfern und nicht nur mit dem Vermieter auf. Hier erfahren Sie wie.
Zieht ein Untermieter aus der WG aus, so richten sich seine Renovierungspflichten nach den Bestimmungen des Untermietvertrages. Ist dort keine Renovierungspflicht vorgesehen, so muss er keine Schönheitsreparaturen leisten. Wie im Abschnitt über Klauseln im Mietvertrag dargestellt, ist die Kombination aus Endrenovierungsklausel und turnusgemäßer Renovierung gesamtnichtig. Als Konsequenz muss der Mieter während der gesamten Mietdauer keine Schönheitsreparaturen durchführen.
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