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Mit Checklisten zum Thema Miete und Mietmängel können Sie sich bereits im Vorfeld einigen Ärger ersparen.
Hat die Mietsache einen Mangel, stehen dem Mieter verschiedene Rechte zur Seite, etwa der Anspruch auf Mangelbeseitigung, Aufwendungsersatz, Minderung, Schadensersatz oder °Ã¼²Ô»å¾±²µ³Ü²Ô²µ.
Ein Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung besteht, wenn die Mietsache bei Überlassung mangelhaft ist oder wenn sie später mangelhaft wird. Ein Mangel liegt vor, wenn sich die Mietsache nicht in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand befindet. Im eigenen Interesse sollte der Mieter den Mangel unverzüglich dem Vermieter anzeigen, damit der Vermieter tätig werden kann. Der Untermieter sollte dementsprechend einen von ihm entdeckten Mangel dem Hauptmieter mitteilen, damit dieser den Vermieter benachrichtigen kann. Unterlässt der Hauptmieter die Weiterleitung dieser Anzeige, kann er sich dadurch dem Untermieter gegenüber schadensersatzpflichtig machen.
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