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Mietrechtsgesetze

Nichts ist müßiger als ein leidiger Streit mit dem Vermieter. Über Ihre Rechte und Pflichten informieren die hier folgend aufgelisteten Mietrechtsgesetze, die Klarheit auf beiden Seiten schaffen.

Wer im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den Begriff "Wohngemeinschaft" sucht, tut dies vergeblich. Es findet sich lediglich ein allgemeiner Abschnitt über die Mieter (§§ 535 ff. BGB), in dem auch Vorschriften über die Untervermietung von Wohnraum enthalten sind. Neben den Vorschriften zum Vertragsschluss, sind dies die wichtigsten, aber beileibe nicht die einzigen Regelungen zum Mietrecht. Bedeutende Vorschriften finden sich auch im Abschnitt über den Vertragsschluss (§§ 145 ff. BGB) und über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 305 ff. BGB). Weitere Vorschriften in Zusammenhang mit Mietwohnungen finden sich u. a. in der Verordnung über Heizkostenabrechnung - HeizkostenVO), der II. Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (II. BV), sowie im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermittG).

Grundsätzlich gilt im Mietrecht die zivilrechtliche Maxime der Privatautonomie, obgleich diese durch viele zwingende Bestimmungen und Vorgaben des Verfassungsrechts stark eingeschränkt ist. Somit können die jeweiligen Vertragsparteien im Grunde ihre Verträge frei aushandeln. Davon sollte man auch regen Gebrauch machen, da sich auf diese Weise viele Problem im Vorfeld vertraglich entschärfen lassen.