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Wer bestellt, bezahlt - ein logischer Grundsatz, der allerdings auf dem Mietwohnungsmarkt lange Zeit keine Anwendung fand. Dort galt: Der Vermieter beauftragte einen Makler, die Courtage musste aber der Mieter zahlen. Dem macht das Bestellerprinzip seit dem 1. Juni 2015 ein Ende. Nach diesem Prinzip zahlt derjenige den Makler, der ihn engagiert. Lesen Sie hier und erfahren Sie, welche Änderungen durch das Bestellerprinzip auf Vermieter und Mieter zukommen und welche Alternativen zum Makler es gibt.
Das Bestellerprinzip erschwert das Maklergeschäft auf dem Mietmarkt – und gibt Vermietern und Mietern neue Handlungsmöglichkeiten. »
Ab 1. Juni 2015 gilt das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermietung. Lesen Sie hier, welche Neuerungen auf Vermieter durch das Bestellerprinzip zukommen. »