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Bestellerprinzip: Handlungsmöglichkeiten für Mieter und Vermieter

Das Bestellerprinzip erschwert das Maklergeschäft auf dem Mietmarkt – und gibt Vermietern und Mietern neue Handlungsmöglichkeiten.

Als Ergänzung zur Mietpreisbremse stellt das Bestellerprinzip im Rahmen des Mietrechtsnovellierungsgesetzes sicher, dass eine eingeforderte Leistung auch vom Auftraggeber bezahlt wird. Eigentümer einer Mietwohnung  müssen daher mit Kosten in Höhe von bis zu 2,83 Nettokaltmieten rechnen, wenn sie einen Makler mit der Vermietung ihrer Wohnung beauftragen. 
 
Jedoch ist es ohne Probleme möglich, diese Kosten einzusparen. Eine Möglichkeit als Alternative zum Makler sind Immobilienplattformen im Internet. Eigentümer können dort ihre Mietwohnungen selbst einstellen und eine aktive Rolle bei der Vermittlung ihrer Wohnung übernehmen. Auch für Mieter bieten Immobilienportale online die Möglichkeiten, selbstständig und ohne anfallende Provisionszahlung eine Mietwohnung zu finden. 

Das Bestellerprinzip lässt Vermieter selbst aktiv werden 

Auf Wohnungsportalen wie www.wg-gesucht.de können sich  Eigentümern in Eigenregie um die Vermietung ihrer Wohnung kümmern. Wer eine Anzeige im Internet schaltet, erreicht eine viel größere Zielgruppe an potenziellen Mietern, als es einem regional gebundenen Makler möglich ist. Vermieter können das zu vermietende Objekt in einer Anzeige exakt beschreiben und dessen Eckdaten angeben. Potentielle Mieter filtern dann die vorhandenen Angebote nach diesen Eckdaten und können so passende Angebote finden. Auf der Internetplattform wg-gesucht.de kann auch gezielt ein Suchauftrag eingerichtet werden, der Suchende per E-Mail über neue Anzeigen zu den gewünschten Kriterien informiert.
 
Wer die Beauftragung eines Maklers nach in Kraft treten des Bestellerprinzips vermeiden und den Arbeitsaufwand trotzdem gering halten möchte, kann selbst gezielt nach einem geeigneten Mieter suchen. Internetportale ermöglichen es Wohnungssuchenden, Suchanzeigen zu schalten und damit ihre Traumwohnung zu finden. Eigentümer sehen sich diese Anzeigen bequem an, kontaktieren nur die passenden Bewerber und laden diese zur Besichtigung ein. So können Vermieter ohne die Inanspruchnahme eines Maklers schnell, sicher und kostenlos einen vertrauenswürdigen Mieter finden.

Viele Handlungsmöglichkeiten für Mieter

Vermieter vermieten Wohnungen vermehrt selbst, um die anfallenden Kosten durch das Bestellerprinzip  zu sparen. Daraus ergeben sich auch für die potentiellen Mieter viele Handlungsmöglichkeiten. Mieter können das größere Angebot der Eigentümer nutzen und auf Immobilienportalen direkt provisionsfreie Wohnungen finden. Auf wg-gesucht.de werden beispielsweise ausschließlich provisionsfreie WG-Zimmer, Wohnungen und Häuser inseriert. 
 
Des Weiteren bietet die Plattform Wohnungssuchenden die Möglichkeit, selbst Gesuche aufzugeben und damit für sich als potentielle Mieter zu werben. Die Mieter geben ausgewählte Informationen über sich an und formulieren Details zu ihrer gewünschten Mietwohnung. Die Gesuche können dann von Vermietern gesichtet und geeignete Mieter ausgewählt werden. Wer sein Objekt als Eigentümer nicht selbst inserieren möchte, kann es geeigneten Mietern direkt anbieten und auch nur diesen die das Objekt betreffenden Informationen weiterleiten.
 
Mit Hilfe von Immobilienportalen ist es also auch für Vermieter trotz der Einführung des Bestellerprinzips problemlos möglich, mit geringem Aufwand schnell, sicher und kostenlos einen passenden Mieter zu finden. 

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