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Wohnungsgenossenschaften bieten viele Vorteile: Statt Kaution zu zahlen, kauft man Genossenschaftsanteile und profitiert von Service fast rund um die Uhr.
Der Wohnraum wird immer knapper. Wer keine eigene Wohnung besitzt kann schnell in Not geraten. Kündigt der Vermieter den Mietvertrag, bleiben oft nur wenige Wochen, um sich ein neues Zuhause zu suchen. Wohnungsgenossenschaften sind hier eine echte Alternative.
Die Begriffe Provision, Kaution oder Genossenschaftsanteile stehen in vielen Wohnungsanzeigen. Doch worin besteht eigentlich der Unterschied?
Die Kaution stellt eine Art Sicherheitsleistung für den Vermieter dar, die durch den Mietvertrag geregelt wird. Die Höhe der Kaution wird von ihm festgelegt. Maximal darf sie jedoch das Dreifache der Netto-Monatsmiete nicht überschreiten. Bei Beendigung zahlt der Vermieter die Kaution inklusive der Zinsbeträge dem Mieter wieder aus, sofern er in der Wohnung keine Mängel feststellt. Andernfalls kann der Vermieter die Kaution für Reparaturkosten oder nicht gezahlte Mieten heranziehen.
Eine Provision erhält der Makler als Vermittlungsgebühr. Seit Juni 2015 gilt das sogenannte „Bestellerprinzip“. Die Kosten für den Makler übernimmt immer der Auftraggeber. Das können entweder die Vermieter oder der Wohnungssuchende sein. Doch auch unter Vermietern gibt es schwarze Schafe. Da manche nicht für die Maklerkosten aufkommen wollen, versuchen sie die dadurch entstandenen Kosten zum Beispiel durch Servicegebühren, Besichtigungsgebühren oder hohe Abstandszahlungen wieder einzuholen.
Anders als bei Genossenschaftsanteilen ist eine Provision damit eine verlorene Ausgabe, denn Genossenschaftsanteile sind Unternehmensbeteiligungen. Fast alle Genossenschaften zahlen auf das eingezahlte Kapital eine Dividende - in der Regel eine geringe. Die Anteile werden außerdem immer auf marktüblichem Niveau verzinst, wobei die Verzinsung aus den Einnahmen der Genossenschaft gezahlt wird. Kündigt ein Mitglied, bekommt es die Genossenschaftsanteile üblicherweise mit einer Frist von einem Jahr zum Jahresende ausgezahlt. Für den Kauf der Genossenschaftsanteile entfällt in der Regel eine Kaution. Eine Kaution verlangt der Vermieter als Sicherheitsleistung für Mietausfälle oder etwa nicht erbrachte Schönheitsreparaturen.
Wenn ein Mitglied erwirbt, erhält es dadurch ein Mitbestimmungsrecht und ist berechtigt, Vertreter zu wählen. In der Vertreterversammlung werden die Vertreter über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Genossenschaft informiert, äußern bei wichtigen Beschlüssen ihre Meinung und nutzen ihr Stimmrecht.
Bei Wohnungsgenossenschaften ist es selbstverständlich, dass Hausmeister und Handwerker kleine Reparaturen schnell und unbürokratisch ausführen. So bieten Wohnungsgenossenschaften einen super Service fast rund um die Uhr. Spezielle Ansprechpartner gibt es in der Regel auch bei allen Fragen zur Abrechnung der Betriebskosten und Miete und zu Mietbescheinigungen, bei Unklarheiten in Bezug auf Miete und Betriebskosten, für die Organisation notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnamen und für Versicherungsfragen. Der Hausmeisterservice beinhaltet bei einigen Wohnungsgenossenschaften gegen eine Gebühr eine Urlaubsbetreuung. Der zuständige Hausmeister kümmert sich um die Wohnung, gießt die Blumen und leert den Briefkasten.
Auch Leistungen wie eine Mitgliederzeitung, die in bestimmten Abständen erscheint und an die Mitglieder gesandt wird, oder Nachbarschaftstreffs – auch in Kooperation mit weiteren Wohnungsgenossenschaften - können kostenlose Zusatzleistungen sein.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Wohnungssuche! Detaillierte Infos rund um Wohnungsgenossenschaften lesen sie auch in unserem Artikel „Das ABC der Wohnungsgenossenschaften“.