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Für viele ist eine Studienplatzklage der einzige Weg, ihr Wunschfach Psychologie zu studieren. Doch wie verläuft eine Studienplatzklage Psychologie?
Psychologie ist eines der Studienfächer, bei denen die Zahl der Bewerber die Zahl der Studienplätze deutlich übersteigt. Für viele abgelehnte Bewerber ist eine Studienplatzklage Psychologie die einzige Möglichkeit, einen Studienplatz ohne Wartesemester zu bekommen.
Um eine Studienplatzklage Psychologie einzureichen, muss zunächst eine Bewerbung außerhalb der festgesetzten Kapazität bei der jeweiligen Universität auf Zulassung zum Fach Psychologie gestellt werden. Dieser Antrag stützt sich auf die Annahme, dass die Ausbildungskapazität der Universität im Fach Psychologie durch die festgesetzte Höchstzahl nicht ausgeschöpft ist. Studenten sollten den Antrag möglichst bis Vorlesungsbeginn, spätestens jedoch bis Ende Oktober/Anfang November eines Wintersemesters bzw. bis spätestens April für das Sommersemester einreichen. Das Klageverfahren auf Zuteilung eines Studienplatzes im Fach Psychologie außerhalb der festgesetzten Kapazität kann teilweise ein bis zwei Semester dauern. Deswegen sollten Studenten möglichst früh damit beginnen.
Die Erfolgsaussichten einer Studienplatzklage Psychologie sind gut. Im Unterschied zu den medizinischen Studiengängen konkurrieren weit weniger Studenten mithilfe von Studienplatzklagen um freie außerkapazitäre Studienplätze. Verliert die Universität den Prozess, werden die Studienplatzplätze in der Regel unter den Antragstellern verlost. Im Fall eines Vergleiches übernimmt der Bewerber sämtliche Kosten, im Gegenzug schreibt die Universität ihn im Studiengang Psychologie ein.