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Durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkreditverträgen haben Verbraucher die Möglichkeit zum Widerruf ihres Kredits - und können so Geld sparen.
Rechtliche Prüfungen von Immobilienkreditverträgen decken eine Vielzahl von Fehlern in den Widerrufsbelehrungen auf. Kreditnehmer haben deshalb die Möglichkeit, alte Darlehensverträge mit hoher Zinsbindung zu widerrufen und von den aktuellen rekordtiefen Bauzinsen zu profitieren.
Bei Abschluss eines Immobilienkreditvertrages steht Verbrauchern seit dem 1. November 2002 ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Verträge können innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Kunden werden damit vor übereilten Entscheidungen geschützt. Rechtliche Prüfungen haben allerdings in 80 Prozent der untersuchten Kreditverträge Formfehler in den Widerrufsbelehrungen festgestellt. Wurde der Kunde nicht richtig über den Beginn der Frist informiert, hat diese noch nicht begonnen und der Kunde kann seinen Vertrag jederzeit widerrufen - auch noch viele Jahre später. Außerdem darf die Bank in diesem Fall keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung gibt Kunden demnach die Möglichkeit, ihre Verträge langfristig zu widerrufen. Selbst nach der vollständigen Tilgung eines aufgenommenen Darlehens oder einer Umschuldung kann der Darlehensvertrag noch widerrufen werden. Dabei wird die alte Finanzierung gekündigt und ein neues Darlehen zu den aktuell sehr niedrigen Bauzinsen aufgenommen. Bei einem wirksamen Widerruf entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung. Verbraucher können dabei aufgrund der aktuellen sehr niedrigen Zinssätze mit Einsparungen in Höhe mehrerer Tausend Euro rechnen.
Um zu prüfen, wie viel Geld Kreditnehmer im Fall eines Widerrufs sparen können, bietet die Internetseite www.eclaim.de einen kostenlosen an. Unter Eingabe verschiedener Daten - unter anderem des Darlehensbetrags und des Datums der Auszahlung - können Kreditnehmer unverbindlich die durch einen erfolgreichen Widerruf eingesparte Summe berechnen. Da das Widerrufsrecht ein kompliziertes Fachgebiet ist, sollten sich Verbraucher bei der Überprüfung ihrer Immobilienkreditverträge juristische Beratung einholen. Stößt man mit einer Widerrufsforderung bei der Bank auf Widerstand, ist die Vertretung durch einen spezialisierten Anwalt vor Gericht zwingend. Die Rechtslage steht auf Seiten der Verbraucher. Es sind nur Durchsetzungsvermögen und ein wenig Mut gefragt.
Da eine hohe Anzahl der bisher geprüften Verträge Fehler in den Widerrufsbelehrungen aufweisen, lohnt sich eine unverbindliche Prüfung für Verbraucher in jedem Fall. Wer eine Anschlussfinanzierung erhält, kann mit dem Widerruf seines Immobilienkreditvertrags viel Geld sparen.