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Die Nebenkostenabrechnung für eine WG

WGs haben viele Vorteile. Einer davon ist, dass ein freundschaftlich-familiäres Miteinander gegeben ist und niemand alleine bleibt.

Ein weiterer, nicht unwesentlicher Faktor sind die meistens niedrigeren Mietkosten. Wo das Leben in einer WG aber kompliziert werden kann, ist bei der Nebenkostenabrechnung. Damit rechnet der Vermieter die sogenannten Betriebskosten der Immobilie ab und legt die Kosten anteilig auf die Mieter um. Aber, wie funktioniert das bei einer WG?

Vorab: Nebenkostenabrechnungen prüfen lassen!

Die Betriebskostenabrechnung ist immer wieder Streitpunkt zwischen Vermietern und Mietern. Nach Meinung vieler Experten sind sogar rund 40 Prozent der Berechnungen fehlerhaft. Das liegt auch in nicht korrekten Verteilerschlüsseln, von denen auch Wohngemeinschaften betroffen sein können. Denn ob pro Kopf, pro Wohnfläche oder nach Verbrauch abzurechnen ist, hängt von Details ab.

Je mehr Wechsel in einer Wohngemeinschaft stattfinden, umso komplizierter wird es nicht nur bei der Abrechnung vom Vermieter für die WG, sondern auch unter den Mitbewohnern. Selbst bei Klarheit untereinander können einzelne Personen noch die Abrechnung insgesamt anzweifeln, andere aber nicht. Es ist daher ratsam, bei bekannten Anbietern wie mineko.de jede . Zum einen ist die WG dann auf der sicheren Seite und streitet sich nicht grundlos mit dem Vermieter, zum anderen ist auch klar, welche Kosten untereinander aufzuteilen sind. Vielleicht ergibt sich dann sogar eine geringere Zahlung, was wiederum allen Mitbewohnern zugutekommt.

Was darf als Nebenkosten abgerechnet werden?

Grundsätzlich gilt: Der Vermieter darf alle Betriebskosten abrechnen, die in aufgeführt sind. Die Liste ist lang und reicht von Grundsteuer über Versicherungen für das Haus, Heizkosten, Wartungsausgaben bis zu Müllgebühren und Treppenhauslicht. Es lohnt sich, die verständlichen Passagen im Gesetz nachzuvollziehen.

Allerdings gelten solche Ausgaben nur dann als Betriebskosten, wenn sie zugleich auch im Mietvertrag explizit festgehalten sind. Das bedeutet: Wenn im Mietvertrag ein Posten nicht genannt ist, muss die WG diesen grundsätzlich auch nicht zahlen. Ebenso müssen sie wiederkehrend sein, weshalb Reparaturkosten immer herauszurechnen sind. Die Ausgaben müssen außerdem angemessen sein und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Wer hier nicht sicher ist, sollte ebenfalls die Nebenkostenabrechnung prüfen lassen.

Wie dürfen die Kosten auf die Mieter umgelegt werden?

Die Kosten müssen vom Vermieter ordentlich ermittelt und mit einem klaren und verständlichen Verteilerschlüssel umgelegt werden. An der Stelle wird es für WGs spannend. Denn viele Vermieter nutzen entweder eine Abrechnung pro Kopf oder nach Wohnfläche. Häufig ist ein Schlüssel nach Wohnfläche für größere WGs günstiger.

Bei Heizkosten und Wasserkosten gibt es eine Besonderheit. Es gilt:

  •  müssen zu wenigstens 50 Prozent nach tatsächlichem Verbrauch, der Rest muss nach Wohnfläche abgerechnet werden. Eine Berechnung nach Personen ist unzulässig.
  • Wasser und Abwasser wird in der Regel pro Kopf abgerechnet. Aber: Nach und nach müssen Wasserzähler in Wohnungen eingebaut werden. Ist ein solches Gerät vorhanden, muss auch das Wasser nach Verbrauch abgerechnet werden.

Üblicherweise werden Müllgebühren nach Personenanzahl abgerechnet. Die meisten anderen Ausgaben werden häufig nach Fläche berechnet, erlaubt ist aber auch eine Umlage pro Kopf. Wie der Vermieter abrechnet, ist seine Sache (außer bei Heizung und Wasser). Er muss sich aber an die rechtlichen Vorgaben und Rechtsprechung halten. Außerdem müssen die Verteilerschlüsse nachvollziehbar sein. Idealerweise sind diese im Mietvertrag festgehalten. Da viele Ungenauigkeiten und Fehler möglich sind, gilt: Nebenkostenabrechnungen prüfen lassen!

Die Nebenkostenabrechnung innerhalb der WG

Wichtig für Wohngemeinschaften ist die Aufteilung unter den Mitbewohnern. Dabei sind zunächst drei Fälle möglich, wie die Betriebskosten überhaupt mit der WG abgerechnet werden:

  1. Der Vermieter rechnet nur mit dem Hauptmieter ab und dieser muss alle Kosten bezahlen. Er muss sich um das Einhalten der Fristen bei Nachzahlungen sowie die pünktlichen Vorauszahlungen kümmern. Er erhält jedoch von seinen Untermietern die Anteile, die vertraglich mit ihnen vereinbart sind.
  2. Der Vermieter richtet die Abrechnung an alle namentlich im Mietvertrag genannten Personen, die so alle einzeln in der Gesamtheit haftbar sind. In der Praxis zahlen alle gemeinsam über ein Konto an den Vermieter. Aber: Bei Ausfällen einzelner Mitbewohner, zum Beispiel weil diese vorzeitig im Streit ausgezogen sind, haftet jeder Einzelne gesamtschuldnerisch und kann nicht auf weitere Personen verweisen.
  3. Der Vermieter rechnet mit allen Mietern der WG direkt einzeln ab. Das ist selten, da dabei jeder Mietvertrag innerhalb der WG über den Vermieter laufen muss. Aber so erhält jeder eine eigene Abrechnung mit allen Rechten und Pflichten. Kein anderer WG-Bewohner muss bei Ausfällen für Mitbewohner aufkommen.

Durch das jeweilige Modell ist geklärt, wer für Nachzahlungen aufkommen muss oder Rückzahlungen erhält. Bleibt die Frage, wie die Mitbewohner untereinander die zu zahlenden Summen für die Nebenkosten aufteilen. Auch hier gilt der Mietvertrag. Üblich ist die anteilige Aufteilung der Kosten nach Kopf oder Wohnfläche analog zu der Abrechnung des Vermieters. Das sollte jedoch in den Untermietverträgen so festgehalten sein. Bei Heizkosten und bei Kosten für Wasser und Abwasser gilt hier der Verbrauch als maßgebend.

Es ist zudem darauf zu achten, dass bei vielen Ein- und Auszügen alle nur den tatsächlichen Anteil bezahlen müssen. Die genaue Verteilung der Kosten kann daher noch einmal sehr kompliziert werden. Alle Mitbewohner sollten daher ihre Nebenkostenabrechnungen prüfen lassen, damit es wirklich fair zugeht.

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